Verband für Radiästhesie und Geobiologie Schweiz

Association de Radiesthésie et Geobiologie Suisse

Associazione di Radiesthesia e GeobiologiaSvizzera

Associaziun da Radiesthesia e Geobiologia Svizra

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Empfehlung für das Rutengehen und Pendeln


Revision 24.04.2004

Eine Hausuntersuchung ist primär Hilfe am Nächsten.

Die Kontrolle durch den Radiästheten ersetzt den Arzt nicht.

Der Rutengeher und Pendler muss eine Hausuntersuchung gemäss unten aufgeführten Kriterien erfassen können:


Vorgehen:

1.

Messen der elektrischen und elektromagnetischen Wechselfelder 162/3 (Bahnstrom) + 50 Hz (Hausinstallationen). Die Messdaten sind in einem Protokoll festzuhalten.

2.

Kontrolle des Erdmagnetfeldes.

3.

Terrestrische und atmosphärische Störzonen aufspüren ( z.B. Wasseradern, Wasserankündigungszonen, Verwerfungen, Erdspalten, Globalnetzgitter nach Dr. Hartmann, das Diagonalnetz nach Dr. Curry und Benker Kubensystem). Muten der Bovis-Werte.

4.

Die Ergebnisse sowie die vorgeschlagenen Umstellungen von Schlaf- oder Arbeitsplätzen müssen durch den Radiästheten auf einem Plan oder einer selbst angefertigten maßstabgerechten Zeichnung dargestellt werden. Die Planunterlagen und Protokolle sind mit Wetterlage, Datum, Zeit und Unterschrift zu versehen.

5.

Aufgrund der Zeichnung und des Messprotokolls sind dem Kunden die optimalen Schlaf- bzw. Arbeitsplätze aufzuzeigen und die vorzunehmenden Massnahmen zu erklären.

Entstörgeräte und Abschirmungen:

6.

Entstörgeräte und Abschirmmatten dürfen nur auf Wunsch der Kunden angebracht / aufgestellt werden.

7.

Die Kunden können das Entstörgerät oder die Abschirmmatten innerhalb 3 Monaten ohne Kaufverpflichtung in einwandfreiem Zustand zurückgeben.

8.

Entstörgeräte, Matten oder Netzfreischalter sollten separat in Rechnung gestellt werden. Die Verantwortung für den Einsatz solcher Mittel ist beim betreffenden Radiästheten.

Richtpreise

- Der Stundenansatz für die Fahrt ist mit dem Radiästheten separat auszuhandeln.

- Der Stundenansatz für eine Untersuchung beträgt Fr. 100.--

- Die Fahrspesen werden mit Fr. -.80 pro km berechnet oder die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel verrechnet.

Für Auskünfte oder bei Unstimmigkeiten kann sich der Kunde an den zuständigen Sektionspräsident oder an den Verband für Radiästhesie und Geobiologie Schweiz (VRGS), Steiacherweg 1, 6289 Müswangen, Tel 041 760 69 46, Fax 041 760 69 47 wenden.